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Kundeninfo

Die Korbacher Tafel unterstützt alle berechtigten Kunden im vierzehntägigen Rhythmus mit Lebensmitteln. Berechtigungen werden im Sozial- und Kulturamt der Stadt Korbach im Rathaus ausgegeben.

Berechtigungen können Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII (Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Auch Personen mit niedrigem Einkommen können unter bestimmten Vorraussetzungen Berechtigungen bekommen. Von jedem volljährigen Kunden erheben wir bei Abholung der Waren einen symbolischen Preis von 1,00 €.

Von Zeit zu Zeit werden hier weitere Informationen für unsere Kunden veröffentlicht.
Bitte schauen Sie wieder vorbei.